1. Allgemeines
Der Zug findet am 03.03.2025 ab 14.11 Uhr statt. Veranstalter ist die Karnevalsvereinigung Nauort e.V. in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Nauorter Straßenkarneval e.V. Die Zugordnung ist für alle Teilnehmer des Zuges bindend.
2. Aufstellen und Beginn des Zuges
Das Aufstellen findet in der Ringstraße, von der Firma Holly bis zur Einmündung Schulstraße, statt. Die Stellplätze für die Wagen (Wagennummern) sind dort markiert, die Fußgruppen sowie die Musikvereine stellen sich entsprechend ihrer Zugnummer zwischen den Wagen auf. Die Wagen müssen sich bis 13:30 Uhr in der Ringstraße eingefunden haben und durchgehend von einem Traktorfahrer besetzt sein, falls ein rangieren des Wagens nötig ist. Die Fußgruppen sind bitte bis 13:45 Uhr zum Aufstellen da. Die in der Zugaufstellung angegebenen Zugnummern sind bindend und können nur nach Absprache mit der Zugleitung geändert werden.
3. Teilnehmer
Teilnehmen können nur Vereine und Gruppen welche sich bis zum 02.02.2024 auf unserer Homepage angemeldet haben.
4. Sicherheitsbestimmungen
Jeder Wagen ist durch insgesamt vier Personen, jeweils seitlich vorne und hinten, zu sichern. Diese Personen müssen von den Gruppen gestellt werden. Ihre Aufgabe besteht darin, den nötigen Abstand der Zuschauer zum Wagen zu überwachen und darauf zu achten, dass sich keine Personen zwischen der Zugmaschine und des Anhängers befinden. Ein ständiger Kontakt zum Fahrer muss während dem Zug gewährleistet sein.
Die An – und Abreise zum Zug liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gruppe. Wir weisen darauf hin, dass es verboten ist, dass sich außerhalb des Zuges Personen auf dem Wagen befinden und die An- sowie Abreise angemeldet sein muss.
Alle Zugmaschinen und Anhänger müssen über eine Straßenzulassung verfügen und verkehrstauglich sein. Für die Fahrer, welche in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein müssen, dieser Maschinen und die Zugbegleiter gilt vor und während des Zuges absolutes Alkoholverbot. Alle Anhänger, welche über keine gültige Zulassung verfügen, benötigen eine Freigabe einer anerkannten Prüfstelle, nach den aktuell gültigen Vorgaben des Landes. Für Aufbauten, welche sich außerhalb der Regelungen der StVZO befinden und/oder nachträglich angebaut wurden, benötigen ebenso die Freigabe einer anerkannten Prüfstelle.
Aufbauten sind so stabil und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden können. Auf- oder Überbauten dürfen max. 50 cm über den Wagenrand reichen und dürfen Zuschauer und andere Teilnehmer nicht gefährden. Seitenteile sind bis auf eine Höhe von 20 cm zuzubauen.
5. Zugverlauf
Das Tempo des Zuges wird über den ersten Zugpunkt vorgegeben und ist für die nachfolgenden Teilnehmer verbindlich. Die Fußgruppen und Musikvereine müssen darauf achten, dass keine Lücken entstehen und sie den Anschluss zum Vordermann nicht verlieren. Die Fahrer der Wagen haben ebenso auf die Abstände zu achten, doch sollten sie auch nicht zu dicht auf die Fußgruppen auffahren.
Während der Zugwendung in der Waldstr./Mittelstr. ist weit genug aufzuschließen, ggf. müssen die Fußgruppen Platz machen. Beim Weiterfahren ist wieder auf Lücken zu achten, sodass der Zug auch auf dem Rückweg ein einheitliches Bild gibt.
Daneben sind die Zugnummern auch weiterhin verbindlich. Den Anweisungen der Zugleitung (Nils Eulberg & Dennis Kuppler) sowie der Feuerwehr oder des Ordnungsamtes sind unbedingt Folge zu leisten. Der Zug endet auf dem Rückweg an der Blumen-Apotheke und löst sich dort auf. Dort müssen alle Personen von den Wagen steigen und die Wagen fahren direkt weiter, um Platz für den nachfolgenden Teilnehmer zu machen.
Wir weisen darauf hin, dass eine Weiterfahrt mit Personen auf dem Wagen verboten ist. Die Fußgruppen und Musikvereine können auf dem Vorplatz der Apotheke weiterfeiern.
6. Maße der Wagen
Die Wagen für den Zug dürfen eine Höhe von 5,50 m (Torhöhe der Wagenbauhalle Nauort) nicht überschreiten. Die Länge/Breite ist in Absprache mit dem Veranstalter zu klären. Falls auf einem Wagen Musik läuft, ist diese in der Lautstärke so anzupassen, dass die Musikvereine nicht belästigt oder „überstimmt“ werden. Die Lautstärke der Musik sollte 100dB nicht überschreiten. Weder Zuschauer noch Teilnehmer dürfen durch zu hohe Lautstärke belästigt oder geschädigt werden.
7. Wurfmaterial
Das Werfen von Gläsern, Flaschen oder ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Beim Werfen ist ferner drauf zu achten, dass die Süßigkeiten nicht zu dicht am Wagen landen. Konfetti, Papierschnipsel oder dergleichen ist ebenso verboten. Bei Nichtbeachten sind anfallende Reinigungskosten vom Verursacher zu tragen.
8. Müllentsorgung
Der Müll ist auf dem Wagen zu behalten und privat zu entsorgen. Das wilde Entsorgen ist verboten.
9. Versicherung und Haftung
Für die teilnehmenden Personen wird vom Veranstalter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese gilt nicht für die eingesetzten Fahrzeuge und ersetzt somit nicht die notwendige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, für die jeder Teilnehmer bei Bedarf selbst zu sorgen hat. Für die Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung müssen Besitzer von Traktoren oder ähnlichen Zugmaschinen eine Information/Freigabe von ihrer Haftpflichtversicherung erfragen.
Die Veranstalter haften NICHT für Schäden an Fahrzeugen oder Anhängern, die während des Rosenmontagszuges beschädigt werden.
Schäden, die von den Teilnehmern fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht werden, sind von der Veranstalterhaftpflicht ausgeschlossen, im Besonderen die Zuwiderhandlung gegen die Zugordnung. Grundsätzlich haftet jeder Zugteilnehmer für den Schaden, der durch ihn persönlich entsteht.
Eine Teilnahme am Umzug erfolgt auf eigene Gefahr, da insbesondere seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung besteht. Mit der Anerkennung der Zugordnung, welche mit einer Anmeldung am Zug erfolgt, bestätigten die Teilnehmer durch ihren Vertreter die vorgenannten Bestimmungen, sowie den Verzicht jedes Regresses gegenüber dem Veranstalter.
10. Alkohol im Rosenmontagszug
Der Genuss von alkoholischen Getränken muss so weit eingeschränkt werden, dass keine anderen Personen belästigt oder genötigt werden. Dadurch sollen Unfälle verhindert werden. Stark alkoholisierte Zugteilnehmer sind durch Mitglieder der eigenen Gruppe, zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Zugteilnehmer und Zuschauer, unverzüglich aus dem Zug zu nehmen.
Das Ausschenken von Alkohol im Rosenmontagszug ist nur an Personen gestattet, die über 16 Jahre alt sind und darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
11. Ausschluss von dem Zug
Der Veranstalter und die Zugleitung behalten sich vor einzelne Personen oder ganze Gruppen vom Zug auszuschließen. Dies kann auch noch während des Zugverlaufes geschehen.
Karnevalsvereinigung Nauort e.V.